Allgemeine Geschäftsbedingungen für Makler und zur Nutzung von leibrenten-börse.de und lb-portal.de

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen IMMOTAX Leibrentenbörse (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden zurückgewiesen.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der IMMOTAX Leibrentenbörse in Anspruch nehmen.

  1. Auf IMMOTAX Leibrentenbörse bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

Das Portal „leibrenten-boerse.de“ ist eine Online-Vermittlungsplattform, die Interessenten, die ihre Immobilie verrenten möchten, mit Käufern/Investoren sowie Maklerunternehmen, die die Abwicklung einer Verrentung übernehmen möchten, zusammenbringt. Zusätzlich gibt es für potentielle Investoren die Möglichkeit für Anfragen vor einer offenen Vermarktung ein Angebot abzugeben und somit die Vermarktungsdauer abzukürzen bzw. ohne Vermarktung direkt zu verkaufen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Verträge auf diesem Portal können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
  2. Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Zugang zur Nutzung des IMMOTAX Leibrentenbörse-Service setzt die Anmeldung voraus.
  4. Mit der Anmeldung erkennt der Besteller die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Anmeldung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen IMMOTAX Leibrentenbörse und dem angemeldeten Besteller, das sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.
  5. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.
  6. Mit Bestellung eines kostenpflichtigen Dienstes („Premium Partner“ oder „Premium PLUS Partner“ oder Anfragenkauf) geht der angemeldete Besteller ein weiteres, von der Anmeldung getrenntes Vertragsverhältnis mit IMMOTAX Leibrentenbörse ein. Der Nutzer wird vor Abschluss dieses Vertragsverhältnisses über den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert. Das Vertragsverhältnis entsteht indem der Besteller die Bestellung und Zahlungsverpflichtung durch das Anklicken des Buttons bestätigt.
  7. Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail oder in dem Kundenkonto der Webseite zur Verfügung gestellt. Wir werden Sie für jede Dienstleistung darüber informieren, ob eine elektronische Rechnung verfügbar ist. Weitere Informationen über elektronische Rechnungen erhalten Sie auf unserer Website.

 

§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges

Der Leistungsumfang von IMMOTAX Leibrentenbörse besteht unter anderen aus den folgenden Dienstleistungen:

Das Portal stellt Partnern, im Internet unter lb-portal.de verschiedene Berechnungen, Formulare und Funktionen zur Verfügung, um die Makler bei der Verrentungsvermittlung von Immobilien zu unterstützen. Dazu wird z.B. ein Rechentool auf der Webseite des Partners eingebaut (Verrentungs-rechner), womit Eigentümer gewonnen werden, die ihre Immobilie mit IMMOTAX Leibrentenbörse verrenten möchten.

Was wird berechnet?

Auf der Plattform lassen sich grundsätzlich alle Möglichkeiten berechnen, die bei höchstmöglicher Besicherung im Bereich Immobilien-Verrentung wirtschaftlich denkbar sind. Die Ergebnisse zeigen, was ein privater Käufer/Investor voraussichtlich bereit sein wird an (Leib)Rente/Einmalzahlung für die entsprechende Immobilie zu zahlen. Die dafür hinterlegten Formeln basieren auf bundesdurch-schnittlichen Liegenschafts-Zinssätzen und Erfahrungswerten. Die Ergebnisse können vom Vermarktungserlös abweichen. Nicht nur aber vor allem in hochpreisigen Lagen oder bei sehr individuellen Immobilien sind deshalb auch höhere Leibrenten/ Einmalzahlungen möglich, als der Rechner prognostiziert. Sofern sich Berechnungs-Parameter ändern, werden diese automatisch angepasst.

Zusätzlich stehen dem User diverse, nützliche Rechentools rund um den (auch allgemeinen) Immobilienverkauf und die Interessenten-Beratung zur Verfügung. Einige Tools sind nur bei uns als Online-Rechner verfügbar. Diese „Helferlein“ sparen auch im alltäglichen Geschäft viel Zeit, da sie schnell und einfach Lösungen für teilweise komplexe Berechnungen bieten.

Des Weiteren besteht für „Premium-Partner“ die Möglichkeit automatisch und garantiert Anfragen aus bestimmten Gebieten zu erhalten. Dafür muss eine Gebietspatenschaft (=“Premium-PLUS Partnerschaft“) abgeschlossen werden. Mit der Übernahme einer Gebiets-Patenschaft werden Sie automatisch zum „Premium-PLUS Partner“. Während der Patenschaft erhalten Sie automatisch alle Anfragen aus dem entsprechenden Gebiet. Eine Gebühr für die aus diesem Gebiet erhaltenen Anfragen entsteht nicht. Ausgenommen sind Anfragen, die Standard- oder Bestandspartner auf ihren eigenen Seiten generiert haben.

Nur „Premium-PLUS Partner“ können zudem Ihren Rechnercode an beliebig viel Webseiten in Ihrem Gebiet weitergeben! Auch an Webseiten die Ihnen nicht gehören! Diese fremden Webseiten werden zu Affiliate-Partnern im Portal. Auch sämtliche Anfragen die auf diese Weise für Ihr Gebiet generiert werden, werden automatisch an Sie als Gebiets-Paten weitergeleitet. In diesem Fall zahlen sie dem Webseiten-Betreiber pro qualifizierte/geprüfte Anfrage eine kleine Affiliate-Gebühr (automatische Abrechnung im Systemkonto). Fake-Anfragen werden nicht vergütet.

Hinweis: Die Weitergabe Ihres Rechnercodes ist nur an seriöse Webseiten erlaubt. Der Premium-Partner hat IMMOTAX Leibrentenbörse darüber zu informieren, auf welchen Webseiten der Rechnercode eingebaut werden soll. IMMOTAX Leibrentenbörse behält sich vor die Seiten zu prüfen und den Code zu deaktivieren.

Außerdem kann mit nicht genutzten Anfragen (wenn die Anfrage z.B. zu weit entfernt ist) Geld verdient werden, indem diese Anfrage im „Anfragen-Pool“ anderen Maklern zur Verfügung gestellt wird.

 

§ 4 Gebühren, Exklusiv-Gebiet und Garantien

  1. Zur Nutzung von IMMOTAX Leibrentenbörse ist zunächst eine kostenlose Registrierung unter lb-portal.de notwendig.
  2. Um die Dienstleistungen der Website nutzen zu können, muss der Nutzer sich registrieren und ein Benutzerkonto erstellen.
  3. Sofern der Nutzer einen kostenpflichtigen Dienst (z.B. unterschiedliche Partnermodelle) in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflicht hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
  4. Premium Partnerschaft

Die Premium Partnerschaft ist kostenpflichtig. Dazu ist eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 99 € sowie eine monatliche Gebühr von 37 € zu leisten. Die Zahlungsweise kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Die Premium Partnerschaft ist sofort nach Buchung verfügbar und auch der Rechnercode (siehe Benutzerhandbuch) kann unmittelbar auf der eigenen Webseite integriert werden. Anfragen die in der Folge über den Rechner auf dieser Seite generiert werden sind automatisch mit den im Profil hinterlegten Kontaktdaten versehen.

  1. Premium PLUS Partnerschaft

Nur Premium Partner können jederzeit eine kostenpflichtige Gebietspatenschaft übernehmen (Premium PLUS).

Die Premium Partnerschaft ist kostenpflichtig. Dazu ist eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 139 € sowie eine monatliche Gebühr von 147 € zu leisten. Geleistete Zahlungen für die Premium-Partnerschaft werden in diesem Fall anteilig der Restlaufzeit angerechnet.

Die Premium PLUS Partnerschaft ist sofort nach Buchung verfügbar. Während der Patenschaft erhalten Sie automatisch alle Anfragen aus dem entsprechenden Gebiet. Eine Gebühr für die aus diesem Gebiet erhaltenen Anfragen entsteht nicht. Ausgenommen sind Anfragen, die Standard- oder Bestandspartner auf ihren eigenen Seiten generiert haben.

Nur für „Premium-PLUS Partner“ fahren wir überdies mtl. Werbekampagnen über Google AdWords und/oder Facebook. Die Erstellung der Landingpages, die regelmäßigen Werbekosten sowie Controlling/Optimierung der (Werbe) Kampagnen sind in der monatlichen Gebühr bereits vollständig enthalten! Die Maßnahmen werden nach Bestellung vorbereitet und starten erstmals ca. 14 Tage nach Eingang der Einrichtungs-/Monatsgebühr.

  1. Geld-zurück-Garantie (nur Premium PLUS Partnerschaft)

Die im Vergleich zur „Premium Partnerschaft“ höheren Gebühren werden bei der „Premium PLUS Partnerschaft“ nahezu vollständig für zielgerichtete Werbung verwendet. Des Weiteren müssen die entsprechenden Landingpages erstellt und gepflegt sowie die Werbe-Kampagnen regelmäßig kontrolliert und optimiert werden. Dadurch soll der Premium PLUS Partner Anfragen von Immobilien-Eigentümern erhalten, die sich für einen Verkauf auf Rentenbasis interessieren.

Erhält der Premium PLUS Partner innerhalb von 4 Monaten nach Beginn der Werbe-Kampagnen keinerlei Anfragen, kann er die Premium PLUS Partnerschaft fristlos kündigen und erhält die für die Premium PLUS Partner geleisteten Zahlungen vollständig zurück.

Für die Funktionalität muss von Seiten des Premium PLUS Partners gewährleistet sein, dass der Rechnercode korrekt auf der Webseite eingebaut ist und das sämtliche Angaben im Profil korrekt ausgefüllt sind. Ist dies nicht der Fall entfällt die Geld-zurück-Garantie.

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

 

§ 5 Abrechnung und Gemeinschaftsgeschäfte

  1. Wenn der Interessent/Eigentümer einer Vermarktung zustimmt (eine Verrentung wünscht), muss als nächster Schritt der Verrentungsauftrag-Auftrag mit IMMOTAX Leibrentenbörse erstellt und vom Eigentümer/Verkäufer unterzeichnet werden. Dazu muss der im Portal hinterlegte Auftrag genutzt werden. Im Anschluss stellt IMMOTAX Leibrentenbörse dem Nutzer ein komplettes Vermarktungskonzept (Video, Online-Exposé; Verrentungs-Bieterverfahren mit Renditerechner für potenzielle Käufer) zur Verfügung, mit dem die Immobilie gemeinsam vermarket wird.

Für seine Dienstleistung erhält IMMOTAX Leibrentenbörse von einem „Bestands Partner“ eine Beteiligungsprovision in Höhe von 1,0% des angegebenen Immobilienwertes als Käuferprovision, von einem „Premium Partner“ eine Beteiligungsprovision in Höhe von 0,75% des angegebenen Immobilienwertes als Käuferprovision und von einem „Premium-PLUS Partner“ eine Beteiligungsprovision in Höhe von 0,50% des angegebenen Immobilienwertes als Käuferprovision.

Diese Gemeinschafts-Provisionsregelung gilt auch für den Fall, dass die über das Portal generierte Immobilie im Nachgang nicht verrentet, sondern vom Nutzer anderweitig verkauft wird. Der Partner kann ansonsten seine Provision mit dem Käufer (unter Berücksichtigung der Beteiligungsprovision für IMMOTAX Leibrentenbörse) frei vereinbaren.

  1. Für alle über das Portal oder über dem Verrentungsrechner auf Partnerseiten generierten Anfragen besteht Kundenschutz für IMMOTAX Leibrentenbörse gemeinsam mit dem jeweiligen Partner/Nutzer. Ohne schriftliche Einwilligung von IMMOTAX Leibrentenbörse ist es dem Partner/Nutzer nicht gestattet, generierte Verrentungsanfragen anderen Käufern und/oder Konkurrenzunternehmen anzubieten oder anderweitig zu verkaufen. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat der Partner/Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5,0% des beurkundeten Immobilienwertes an IMMOTAX Leibrentenbörse zu zahlen. Damit wird die Vermarktung und/oder der Direktverkauf im und über das Portal sichergestellt.
  2. Es sollen zukünftig möglichst viele Verrentungen direkt über das Portal ohne Vermarktung abgewickelt werden. Dieser Direktkauf hat vor allem für den Partner und Portalnutzer viele Vorteile durch Zeit-/ und Geldersparnis.

Bei einem Direktverkauf über im Portal registrierte Investoren, rechnet IMMOTAX Leibrentenbörse die Käuferprovision direkt mit dem Investor/Käufer ab.

  1. Der Makler/Partner der den Verrentungsauftrag gebracht hat, erhält in diesem Fall (ohne dass Arbeit/Aufwand/Kosten mit einer externen Vermarktung anfallen) 2,0% des angegebenen Immobilienwertes als Käuferprovision, nach notarieller Beurkundung und nach Provisionseingang direkt von IMMOTAX Leibrentenbörse.
  2. Der Makler/Partner der den Käufer als Investor im Portal registriert hat, erhält in diesem Fall (ohne dass Arbeit/Aufwand/Kosten mit einer externen Vermarktung anfallen) 0,25% des angegebenen Immobilienwertes als „Investor-Provision“, nach notarieller Beurkundung und nach Provisionseingang direkt von IMMOTAX Leibrentenbörse.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an IMMOTAX Leibrentenbörse zu entrichten.
  2. Mit der Anmeldung, der Angabe der für das Bezahlverfahren notwendigen Informationen sowie der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes erteilt der Nutzer dem Betreiber die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrags.
  3. Ein kostenpflichtiger Dienst verlängert sich um den jeweils gebuchten Zeitraum (Abonnement) automatisch, soweit dieser nicht per Telefon, E-Mail oder Brief gekündigt wird.
  4. Die Bezahlung einer kostenpflichtigen Leistung erfolgt innerhalb von 14 Tagen gegen Rechnungsstellung
  5. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.
  6. Dem Besteller ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
  7. Sollte der Besteller ein Online-Zahlungsverfahren wählen, ermächtigt der Besteller den Anbieter dadurch, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
  8. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen.
  9. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser den Anbieter ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.
  10. Sollte der Anbieter die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, erteilt der Besteller dem Anbieter ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Besteller dafür die Kosten zu tragen.
  11. Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzug-Schadens vor.
  12. Die Abwicklung kann über folgende Zahlungsmittel erfolgen: Rechnungsstellung

 

§ 7 Anmeldung und Kündigung

  1. Weiterhin erklärt der Besteller, dass er und nach seiner Kenntnis auch kein Mitglied seines Haushaltes nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat die die Sicherheit von Dritten gefährdet vorbestraft ist, insbesondere nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB, einer Straftat gegen das Leben (§§ 211 ff. StGB), einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit (§ 223 ff. StGB), einer Straftat gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB), oder wegen eines Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB) oder des Raubes und der Erpressung (§§ 249 ff. StGB) oder wegen Drogenmissbrauch.
  2. Ein Nutzerkonto ist für seine /ihre alleinige und persönliche Nutzung und ein Nutzer darf Dritte nicht autorisieren dieses Konto zu nutzen. Ein Nutzer darf sein/ ihr Konto nicht an Dritte übertragen.
  3. Ein Nutzer ist, unter Vorbehalt, jederzeit berechtigt, sich ohne Angabe eines Grundes schriftlich per Post, E-Mail oder Telefon abzumelden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, innerhalb der Daten und Einstellungen im Nutzer-Account diesen vollständig und eigenhändig zu deaktivieren. Das vorher geschlossene Vertragsverhältnis ist damit beendet. Der Nutzer hat mit Kündigung keinen Anspruch auf Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Zahlungen gegenüber IMMOTAX Leibrentenbörse.
  4. Hat ein Nutzer sich für einen entgeltlichen Dienst angemeldet, so kann er spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraumes kündigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verlängert sich der kostenpflichtige Dienst je nach gewählter Buchungszeit um diese und die Kündigung wird erst zum Ende des Folgebuchungszeitraumes wirksam. Eine Kündigung ist per Telefon, E-Mail oder Brief möglich und wird von uns schriftlich bestätigt. Damit Ihre Kündigung zugeordnet werden kann sollen der vollständige Name, die hinterlegte E-Mail-Adresse und die Anschrift des Kunden angegeben werden. Im Fall einer Kündigung per Telefon wird das individuelle Telefon-Passwort benötigt.
  5. IMMOTAX Leibrentenbörse kann den Vertrag nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, zu jeder Zeit kündigen. IMMOTAX Leibrentenbörse hält sich weiterhin das Recht vor, Profile und /oder jeden Inhalt der auf der Website durch oder von dem Nutzer veröffentlich wurde zu entfernen. Falls IMMOTAX Leibrentenbörse die Registrierung des Nutzers beendet und/oder Profile oder veröffentliche Inhalte des Nutzers entfernt, besteht für IMMOTAX Leibrentenbörse keine Verpflichtung den Nutzer darüber noch über den Grund der Beendigung oder der Entfernung zu informieren.
  6. Im Anschluss an jede Beendigung von jedweder individuellen Nutzung der Services von IMMOTAX Leibrentenbörse, hält IMMOTAX Leibrentenbörse sich das Recht vor, eine Information hierüber an andere registrierte Nutzer mit denen IMMOTAX Leibrentenbörse annimmt, dass diese in Kontakt mit dem Nutzer standen, zu versenden.
  7. Die Nutzer sind verpflichtet, in Ihrem Profil und sonstigen Bereichen des Portals keine absichtlichen oder betrügerischen Falschangaben zu machen. Solche Angaben können zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen.

Der Betreiber behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem solchen Fall das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

  1. Wird der Zugang eines Nutzers wegen schuldhaften Vertragsverstoßes gesperrt und/oder das Vertragsverhältnis aufgelöst, hat der Nutzer für die verbleibende Vertragslaufzeit Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Höhe der ersparten Aufwendungen wird pauschal auf 10% des Entgelts angesetzt. Es bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen nachzuweisen, dass der Schaden, und/oder die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher oder niedriger sind.
  2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Nutzers von IMMOTAX Leibrentenbörse gelöscht, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen stehen dagegen.

 

§ 8 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)

  1. IMMOTAX Leibrentenbörse übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in den Anmelde- und Profildaten der Besteller sowie weiteren von den Bestellern generierten Inhalten. Ebenso übernimmt IMMOTAX Leibrentenbörse keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen.
  2. In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den jeweilig beteiligten Bestellern zustande. Daher haftet IMMOTAX Leibrentenbörse nicht für Leistungen der teilnehmenden Besteller. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung zwischen den Bestellern einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen die ein Suchender erhalten hat oder Zahlungen die an Besteller fällig sind, direkt an die jeweilige Partei des zu richten. IMMOTAX Leibrentenbörse kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen welcher Art auch immer einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.
  3. IMMOTAX Leibrentenbörse haftet für Vermögensschäden nur, soweit diese auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens IMMOTAX Leibrentenbörse oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), beruhen, oder bei Schäden infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IMMOTAX Leibrentenbörse beruhen. Im Haftungsfall beschränkt sich die Haftung von IMMOTAX Leibrentenbörse in der Höhe jedoch auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. IMMOTAX Leibrentenbörse haftet nicht für Unterlagen, Dokumente und Informationen, die Verkäufer, Käufer, Kaufinteressenten oder andere Dritte, insbesondere im Hinblick auf die Verkaufsobjekte, an IMMOTAX Leibrentenbörse und/oder den Makler und/oder an der Vorbereitung und/oder Abwicklung des Hauptvertrags beteiligte Dritte übermittelt haben.
  5. Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
  6. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte. Ebenso haftet der Anbieter nicht für den Missbrauch von Informationen von Bestellern durch Dritte, die von diesen Bestellern selbst Dritten zugänglich gemacht wurden.
  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt eines von einem Nutzer verfassten Textes sowie hochgeladener Dateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht hin zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.

 

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.
  2. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher
  2. Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

IMMOTAX Leibrentenbörse

Klöttschen 3, 45468 Mülheim

Telefon: 0208-38 56 311

E-Mail: info@leibrentenboerse.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite verwenden oder uns eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

  1. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei Dienstleistungen, wenn Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

  1. Widerrufsrecht für Makler
  2. Sofern Sie sich als Makler („Ich bin Makler und möchte Verrentungsimmobilien über das Portal verwalten“) im Portal angemeldet haben, haben Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

IMMOTAX Leibrentenbörse

Klöttschen 3, 45468 Mülheim

Telefon: 0208-38 56 311

E-Mail: info@leibrentenboerse.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite verwenden oder uns eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

  1. Folgen des Widerrufes

Wenn Sie als Makler diesen Vertrag widerrufen, haben Sie eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages an IMMOTAX Leibrentenbörse zu zahlen.

Haben wir bereits Zahlungen von Ihnen erhalten, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, abzüglich der Stornierungsgebühr, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  1. Ausnahmen des Widerrufrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei Dienstleistungen, wenn Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Wir bieten keine Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie IMMOTAX Leibrentenbörse nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.
  3. Wenn Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
  5. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

 

Stand: 16.04.2018